Mai 2008 Archives
Gesehen auf dem Weg zur Arbeit, mitten in einer norddeutschen Großstadt...
Ich hatte meinen Zaubertrank noch nicht getrungen, hab es aber trotzdem heil überstanden. Beim Teutates!
z.B. auch eine Gruppe auf Flickr, die nur Brücken aus Hamburg zeigt....
(Interessant, dass man diese findet, wenn man bei Goolge nach "Kirschblütenfest" sucht)
dran vorbei...
(die Zeitungsauslage in meinem gestrigen Hotelzimmer)
Bei der Installation der Software Picasa von Google habe ich doch tatsächlich mal die Vertragsbedingungen gelesen überflogen. Und siehe da:
1.1 Ihre Nutzung [...] der Software [...] und der Webseiten von Google (hier zusammenfassend als „Services" bezeichnet[...]) wird durch die Bestimmungen einer rechtlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Google geregelt. [...]2.3 Sie dürfen die Services nicht nutzen und die Vertragsbedingungen nicht annehmen, wenn Sie (a) nicht volljährig sind und daher keinen verbindlichen Vertrag mit Google abschließen können [...]
Nach meinem Verständnis bedeutet dies, dass minderjährige Google "Services" nicht nutzen dürfen. Darunter fällt per Definition auch die Google.de Suche. Mit einem Klick auf die "Über Google" und "Dienstleistungsbedingungen" Links (jeweils am unetern Ende der Seite) gelangt man zu den selben Nutzungsbedingungen.
Eine kurze Recherche im Internet zeigt: anderen Bloggern ist dies auch schon aufgefallen. Ein Kommentar behauptet, dass eine derartige Formulierung in allen EULAs zu finden ist.
